Nutzungskonzept

Nutzungskonzept Bürgerhaus Dorstfeld

Das Bürgerhaus befindet sich mitten im Dortmunder Stadtteil Dorstfeld, auf dem Gelände der ehemaligen Schachtanlage Dorstfeld 2/3. Der Gebäudekomplex erstreckt sich zwischen dem Vogelpothsweg, der Wittener Straße und der Oberbank. In unmittelbarer Nachbarschaft des Bürgerhauses befinden sich die Kindertagesstätte „Die Rasselbande“ sowie das Seniorenhaus Vinzenz. Weitere bedeutsame Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, wie etwa die Kirchen, die Grundschule oder die Gesamtschule, sind fußläufig gut erreichbar. Mit der Ansiedlung des Bürger-hauses in der Stadtteilmitte wird die Funktion des Bürgerhauses als zentraler Treffpunkt und Veranstaltungsort unterstrichen. Die Nähe zu anderen bedeutsamen Stadtteileinrichtungen ermöglicht vielfältige Kooperationsmöglichkeiten. Schließlich soll das Bürgerhaus den Ort stärken und die Identität des Stadtteils fördern.

1​ L E I T B I L D 

Die Formulierung des Leitbilds dient der Definition der Ziele des Bürgerhauses. Im Betrieb des Bürgerhausesbildet das Leitbild die Handlungsmaxime für alle Akteure, an der sich der Erfolg der Tätigkeiten messen lässt. 

1.1 Präambel 

Das Bürgerhaus Dorstfeld ist eine niedrigschwellige Begegnungsstätte für bürgerschaftliches Engagement, kulturelle und soziale Aktivitäten sowie Beratungs- und Bildungsangebote. Als Ort der Begegnung fördert es die Kommunikation, den Gemeinschaftssinn, die Integration und die Vernetzung. 

Im Bürgerhaus Dorstfeld sind alle Menschen willkommen, vorrangig steht es den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils Dorstfeld im Rahmen dieser Vereinbarung offen. Mit seinen vielfältig nutzbaren, barrierefreien Räumen ist es auf den Bedarf unterschiedlicher Nutzergruppen ausgerichtet. Das Bürgerhaus Dorstfeld verfolgt eine politisch, religiös und weltanschaulich neutrale Ausrichtung und ist den demokratischen Grundwerten verpflichtet. Es steht gleichermaßen für den Gemeinschaftssinn und die Wertschätzung individueller Bedürfnisse. 

Als zentraler Treffpunkt des Stadtteils Dorstfeld ist es ein Ort der Vielfalt und Lebensfreude, der in den Stadtteil und darüber hinaus positiv ausstrahlt. 

1.2 Leitziele 

Begegnung

Als Ort der Begegnung unterstützt das BürgerhausDorstfeld

•​die Durchmischung und Kontaktförderung verschiedener Anwohnergruppen, 

•​die Vermeidung von Vereinsamung und Isolation, 

•​den Aufbau generationsübergreifender sozialer Netzwerke, 

•​die Förderung des interkulturellen Austauschs, vonToleranz und Akzeptanz und einer toleranten und demokratischen Zivilgesellschaft, 

•​die Entwicklung inklusiver, integrativer und antidiskriminierender Strukturen unter Berücksichtigung der Interessen und Belange aller Mitmenschen. 

Bürgerschaftliches Engagement 

Das Bürgerhaus Dorstfeld ist eine zentrale Stelle für die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement im Stadtteil. Es bietet Vereinen, Gruppierungen und Einzelpersonen vielfältig nutzbare, barrierefreie Räumlichkeiten und eröffnet so Gestaltungsspielräume für die Entwicklung eigener Ideen und Aktivitäten. 

Die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils Dorstfeld beteiligen sich aktiv an der Entwicklung des Bürgerhauses und unterstützen dessen Ziele. 

Identität und soziale Stadtteilentwicklung 

Das Bürgerhaus Dorstfeld fördert die Stadtteil- und Lebensqualität und trägt somit zur Verbesserung der Identität der Stadtteilbewohnerschaft und deren Verbundenheit mit dem Sozialraum bei. Alle Nutzer sind gleichzeitig Botschafter des Bürgerhauses. Das Bürgerhaus Dorstfeld leistet einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau selbsttragender bürgerschaftlicher Strukturen und wirkt dadurch positiv auf die soziale Stadtteilent-wicklung. Als Kristallisationsort für stadtteilbedeutsame Aktivitäten übernimmt es eine zentrale Stellung innerhalb der sozialen Infrastruktur des Stadtteils Dorstfeld. 

Teilhabe am öffentlichen Leben 

Das Bürgerhaus Dorstfeld bietet eine offene Gemeinschaft und eine Plattform für Vereine, Interessens- und Selbsthilfegruppen, um der gesellschaftlichen Entwicklung von sozialer Isolation entgegen zu wirken. Für alle Angebote und Möglichkeiten des Bürgerhauses gelten der Grundsatz der Freiwilligkeit und das Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe. 

Toleranz und Offenheit 

Das Bürgerhaus Dorstfeld ist ein diskriminierungsfreier Ort, wo sich Menschen mit Respekt, Toleranz und Verständnis begegnen. Die Angebote des Hauses stehen allen Menschen offen. Nicht geduldet werden Veranstaltungen, in denen extreme, rassistische, antidemokratische oder diskriminierende Inhalte dargestellt und/oder verbreitet werden. 

Bürgernahe Dienstleistungen 

Im Sinne von Bürgernähe und niedrigschwelligem Zugang können die Räume des Bürgerhauses Dorstfeldauch für Angebote, Sprechzeiten und Beratungen von Verwaltung und Fachdiensten dienen. Hierdurch sollen im Sinne der 

Sozialraumorientierung insbesondere die Personengruppen erreicht werden, die eine wohnungsnahe Unterstützung benötigen. 

Vernetzung und Kooperation 

Das Bürgerhaus Dorstfeld als zentrale Einrichtung in Ergänzung bestehender Institutionen fördert die Vernetzung im Stadtteil und erzeugt Synergieeffekte. Gerade den Vereinen wird hier ein Rahmen geboten, in dem das gegenseitige Kennenlernen und gemeinsame Aktivitäten gefördert werden. Darüber hinaus wird unterschiedlichen Trägern der räumliche Rahmen für die Durchführung von Kooperationsprojekten geboten. 

Wirtschaftlichkeit 

Das Hausmanagement des Bürgerhauses Dorstfeldübernimmt die „Genossenschaft Bürgerhaus Dorstfeld.“, die auch für die wirtschaftliche Funktionstüchtigkeit des Hauses sorgt. Die Stadt Dortmund unterstützt den Betrieb des Bürgerhauses finanziell durch Übernahme der jährlichen Mietzahlungen und indem sie in sämtliche inhaltliche und bauliche Grundentscheidungen eingebunden ist. 

2​ I N H A LT L I C H E S P R O G R A M 

Im Folgenden wird die inhaltliche Ausrichtung des Bürgerhauses unter Berücksichtigung seiner Funktion im Stadtteilkontext dargestellt. 

2 . 1 Funktionelle Schwerpunkte 

Die Umsetzung des Leitbilds einer niedrigschwelligen Begegnungsstätte erfolgt durch folgende funktionelle Handlungsschwerpunkte: 

•​Begegnungsort und Kommunikationsschnittstelle: 

Das Bürgerhaus Dorstfeld soll ein Treffpunkt sein, an dem Menschen miteinander in Kontakt treten und gemeinsam Aktivitäten durchführen können. Die Inanspruchnahme von Leistungen und Angeboten sowie die Entfaltung eigener Engagements zeigen das Spektrum der Betätigungsmöglichkeiten. 

Aufgrund der räumlichen Kapazitäten in den verschiedenen Bereichen des Bürgerhauseskönnen gleichzeitig unterschiedliche Nutzer zusammenkommen, ohne dass sie einander stören oder beeinträchtigen. 

Durch seine Verortung im Ortskern fungiert das Bürgerhaus als soziale Mitte des gesamten Stadtteils. Hier konzentrieren sich die Angebote zur Stärkung des Gemeinwesens, von hier gehen positive Impulse für die soziale und kulturelle Stadtteilentwicklung aus. 

Veranstaltungsort und Aktionsräume: 

Mit seinem umfassenden Raumangebot ermöglicht das Bürgerhaus Dorstfeld ein breites Spektrum unterschiedlicher Veranstaltungen und bietet Entfaltungsräume für vielfältige Aktionen. Ein Hauptziel ist dabei, das Bürger- haus alltäglich zu beleben und eine möglichst hohe Auslastung zu erreichen. Die räumliche Nähe zu anderen Stadtteileinrichtungen bietet die Möglichkeit zur Kooperation und zur gemeinsamen Nutzung der Außengelände und des öffentlichen Raums. 

•​Soziale Infrastruktur und Gemeinbedarfseinrichtung:

Als öffentliche Gemeinbedarfseinrichtung steht das Bürgerhaus Dorstfeld im Mittelpunkt der sozialen Infrastruktur des Stadtteils und bündelt verschiedene soziale Einrichtungen und Angebote. Im Bürgerhaus ist mit dem Kinder- und Jugendtreff HWMT eine stadtteilbedeutsame Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit dauerhaft verortet. Darüber hinaus haben mehrere örtliche Vereine hier ihre Aktivitäten konzentriert. 

Für alle Nutzergruppen bietet das Bürger- und Vereinshaus einen verlässlichen räumlichenRahmen, der ein langfristiges Handeln ermöglicht. 

2 . 2 Handlungsfelder 

Im Bürgerhaus Dorstfeld wird mit den verschiedenen Angeboten der Mieter und Nutzer ein breites Spektrum an Handlungsfeldern abgedeckt: 

•​Begegnung und bürgerschaftliches Engagement: 

Im Bürgerhaus Dorstfeld besteht Raum für die Begegnung unterschiedlicher Menschen und die Entfaltung bürgerschaftlichen Engagements. Hierzu zählen regelmäßig stattfindende Angebote, wie z.B. die Vereinstheke, sowie öffentliche und private Einzelveranstaltungen, wie z.B. Empfänge, Feste oder Familienfeiern. 

•​Kultur und Brauchtumspflege: 

Dieser Bereich ist im Bürgerhaus Dorstfeldbesonders ausgeprägt, da z.B. dieKarnevalsvereine des Stadtteils sowie örtliche Musikgruppen hier ihre Proben abhalten sowie Veranstaltungen durchführen. Nicht nur während der Karnevalssession sind die Räumlichkeiten stark frequentiert. Überdies nutzen weitere Gruppierungen des kulturellen Bereichs die Räume des Bürgerhauses, außerdem finden kulturelle Veranstaltungen mit externen Künstlern statt.

•​Bildung: 

Das Spektrum der Angebote dieses Handlungsfeldes reicht von Vorträgen über Kochkurse bis zur Anleitung im Umgang mit neuen Medien. Teilweise richten sich die Angebote an spezielle Zielgruppen, wie etwa Menschen mit Migrationshintergrund ältere Menschen oder Frauen. 

•​Beratung und Unterstützung: 

Dieses Handlungsfeld spricht eine breite Zielgruppean, sowohl bezogen auf das Altersspektrum als auch auf die persönliche Lebensgestaltung. Besonders Menschen in sozial instabilen Verhältnissen sind die Adressaten der niedrigschwelligen und meist kostenfreien Angebote zu Themen der Sozialberatung und sozialen Hilfen. Die Angebote werden von etablierten Trägern der Wohlfahrtspflege wahrgenommen, die hierfür die Räume des Bürger- und Vereinshauses regelmäßig oder sporadisch nutzen. 

Gesundheit und Sport: 

Die Gesundheitsangebote zielen besonders auf die Aspekte gesundes Heranwachsen sowie Erhalt der Gesundheit und richten sich dabei in erster Linie an Kinder und Jugendliche bzw. Senioren. Dabei werden auch spezielle Themen, wie z.B. Suchtprävention oder Demenz, berücksichtigt. Zur Erhaltung der Gesundheit und Fitness zählen auch die Sportangebote im Bürgerhaus, wie Gymnastik, Tanz und Sportarten, die mit den baulichen Gegebenheiten vereinbar sind. 

•​Integration und Willkommenskultur: 

Dieses Handlungsfeld ist idem hohen Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im Stadtteil geschuldet. Das Kernangebot bildet dabei die“Vereinstheke“ als Austauschforum für Zugewanderte und Einheimische. Überdies finden diverse Einzelveranstaltungen statt, wie z.B. Informations-abende oder Feste. 

•​Stadtteilentwicklung und Gemeinwesenarbeit: 

Als zentrale Infrastruktureinrichtung des Stadtteils Dorstfeld fungiert das Bürgerhaus Dorstfeld als Sitzungsort für politische und soziale Gremien, wie etwa die Bezirksvertretung oder den Runden Tisch. Auch Veranstaltungen oder Sitzungen mit Beteiligung der Stadtverwaltung oder anderer Institutionen finden hier statt.

2.3 Nutzungsausschluss 

Als soziale Infrastruktureinrichtung des Stadtteils steht das Bürgerhaus Dorstfeld grundsätzlich allen Menschen offen. Allerdings gibt es Nutzungszwecke, die mit dem Leitbild des Bürgerhauses unvereinbar sind. Fürfolgende Nutzungszwecke ist eine Vermietung ausgeschlossen: 

•​Dauervermietung an Nutzer mit kommerzieller Ausrichtung, 

•​Dauervermietung an Nutzer, von denen Nutzungskonflikte mit benachbarten sozialen Einrichtungen (Jugendtreff, Kindertagesstätte, Altenheim) ausgehen können, 

•​Vermietung an Nutzer oder für Veranstaltungen, diesich schädlich auf Kinder und Jugendliche auswirken können, 

•​Veranstaltungen, in denen extremes, rassistisches, antisemitisches, diskriminierendes oder antidemokratisches Gedankengut vertreten wird.

2.4 Ziel – und Interessengruppen 

Als niedrigschwellige Begegnungsstätte richtet sich das Bürgerhaus Dorstfeld an unterschiedliche Personengruppen: 

•​Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils Dorstfeld: 

In den Räumen des Bürgerhauses können sich die Menschen einfach treffen und aufhalten, Aktivitäten und Engagement entfalten oder Leistungen und Angebote in Anspruch nehmen. Selbstverständlich gilt dies auch für Nutzerinnen und Nutzer aus dem restlichen Stadtgebiet oder von außerhalb der Stadt. 

•​Mieter: 

Das Bürgerhaus überlässt Räume für eine dauerhafte Nutzung an unterschiedliche Träger. Hierzu zählen der Kinder- und Jugendtreff HWMT und verschiedene ortsansässige Vereine. Die Vielfalt und Lebendigkeit des Bürgerhauses wird von diesen Nutzern maßgeblich beeinflusst. Die dauerhaft genutzten Räume stehen in der Regel nicht für andere Nutzer zur Verfügung. 

Regelmäßige Nutzer: 

Das Foyer, der Kinder- und Jugendbereich und die Mehrzweckräume werden von unterschiedlichen Gruppierungen und Institutionen für regelmäßig stattfindende Angebote genutzt. Das Spektrum reicht von Vereinsproben über Gruppenangebote bis zu offenen Begegnungsstätten. 

•​Einmalige Nutzer: 

Außerhalb der regelmäßigen Nutzungszeiten stehen der Veranstaltungsbereich, die Mehrzweckräumeund Teile des Kinder- und Jugendbereiches auch für einmalige Vermietungen an Unternehmen, Initiativen, Vereine, Gremien oder Privatpersonen zur Verfügung. Das Spektrum reicht von politischen, kulturellen oder sozialen Veranstaltungen über Gremiensitzungen und Besprechungen bis zu Privatveranstaltungen. 

•​Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen:

Insbesondere für die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendtreffs HWMT, aber auch für die Verantwortlichen regelmäßiger sozialer

Angebote ist das Bürger- und Vereinshaus der Standort ihrer Arbeitsplätze, von denen aus sie ihre Tätigkeiten für die Zielgruppen und die soziale Stadtteilentwicklung verrichten. 

Das Bürgerhaus Dorstfeld bietet vielfältige Räume für unterschiedliche Nutzergruppen. Gerade die Konzentration von sozialen Trägern und Vereinen ist gewollt, um ein ganzheitliches Zusammenwirken im Sinne der sozialen Stadtteilentwicklung zu unterstützen. Damit die Aktivitäten aller Ziel- und Interessengruppen stattfinden können, bedarf es eines organisatorischen Rahmens, in dem die Inhalte und Abläufe nach Maßgabe des Leitbilds abgestimmt werden. Die Genossenschaft wirkt darauf hin, dass die Interessen aller Zielgruppen im Stadtteil Berücksichtigung finden können. 

2.5 Programmplanung und Öffentlichkeitsarbeit 

Die „Bürgerhaus Genossenschaft Dorstfeld“ ist für die Programmplanung und Öffentlichkeitsarbeit zuständig. 

Mit der Verständigung auf die Gestaltung einer einheitlichen Außendarstellung wird die Identifikation mit dem gemeinsamen Haus gefördert und eine 

„Markenidentität“ für das Bürgerhaus geschaffen, mit der die Bekanntheit der Einrichtung über die Stadtteilgrenzen hinaus ausgebaut werden kann. Auf diese Weise lassen sich interessante Veranstaltungen oder finanzielle Unterstützungen für das Bürgerhausgewinnen. 

Die Programmplanung im Sinne einer Angebotszusammenstellung aus einer Hand, die die Zielsetzung als Bürgerhaus für alle Dorstfelder Bürgerinnen und Bürger erkennbar werden lässt und damit auch identitätsstiftend wirkt, ist eine mögliche gemeinsame Zukunftsaufgabe. Die Programmplanung berücksichtigt die Handlungsfelder sowie die Ziel- und Interessengruppen. Es wird auf ein ausgewogenes Spektrum an regelmäßig stattfindenden Angeboten sowie Einzelveranstaltungen hingewirkt. Hierbei bedient sich Bürgerhaus Genossenschaft der Kooperation mit unterschiedlichen Anbietern bzw. Veranstaltern. 

Zu den Produkten der Öffentlichkeitsarbeit sollen insbesondere zählen: 

•​Eigene Internetpräsenz mit Informationen zu Programm und Raumvergabe, 

•​Werbung für Einzelveranstaltungen (Plakate, Flyer, Presseinformationen etc.), 

•​Pressearbeit (Stadtteilzeitung, Tagespresse u.a.)

3​ H A U S M A N A G E M E N T

Der laufende Betrieb des Bürgerhauses Dorstfeld bedarf einer Vielzahl von strukturellen und organisatorischen Regelungen. 

3.1 Trägerstruktur 

Das Bürgerhaus Dortfeld ist eine Gemeinbedarfseinrichtung im Eigentum der Stadt Dortmund. Innerhalb der Stadtverwaltung obliegt die bauliche Zuständigkeit für die verschiedenen Gebäudeteile sowie die zugehörigen Freiflächen der Immobilienwirtschaft. Das Jugendamt ist für die inhaltliche Ausgestaltung und zweckgebundene Nutzung des Kinder- und Jugendbereiches verantwortlich. 

Der Betrieb und laufende Unterhalt des Bürgerhauseswird durch die „Bürgerhaus Genossenschaft Dorstfeld“wahrgenommen. 

Die Konditionen dieses Modells sind im Mietvertrag zwischen Genossenschaft und Stadt und im Kooperationsvertrag zwischen Jugendamt und Genossenschaft geregelt. 

Die Genossenschaft übernimmt für die eigenen Nutzungsverträge die Vermieterfunktion gegenüber den Dauernutzern und sonstigen Nutzern des Bürgerhauses. Die Dauernutzer können die angemieteten Räume entsprechend ihrer Bedürfnisse einrichten und gestalten. Die Nutzer der allgemeinen Räume haben sich an die Standardausstattung nach Vorgabe der Genossenschaftzu halten.

3.2 Vertragliche Regelungen

Für den ordnungsgemäßen Betrieb des Bürgerhausessind folgende vertragliche Regelungen grundlegend: • ​Mietvertrag: 

Der Mietvertrag zwischen Genossenschaft und Stadt regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zum Betrieb und laufenden Unterhalt des Bürgerhauses. Für die Erarbeitung des Vertrags ist die Immobilienwirtschaft zuständig, die diesen mit Jugendamt und Genossenschaftabstimmt. • Die Genossenschaft vermietet Räumlichkeiten an verschiedene Nutzer und schließt mit diesen eigenständige Mietverträge(Wirtschaftsbetrieb). • Die Genossenschaft entscheidet im eigenen Ermessen und auf Basis dieses Konzepts, mit welchen Nutzern Mietverträge abgeschlossen werden. • Kooperationsvertrag:• Der Kooperationsvertrag regelt die Zusammenarbeit der Genossenschaft und des Kinder- und Jugendtreffs.

3.3 Zweckgebundene Raumnutzung 

Entsprechend des Leitbildes sind im BürgerhausDorstfeld Räume unterschiedlicher Kategorien vorhanden. Für die verschiedenen Räume ist eine zweckgebundene Raumnutzung zu gewährleisten: 

•​Gemeinschaftsräume: 

Zu den Gemeinschaftsräumen zählen die Bewegungsfläche im Kinder- und Jugendbereich, der Saal, die Mehrzweckräume, das Foyer sowie die angegliederten Küchen und Sanitärbereiche. Diese Räume sind für einmalige oder regelmäßige Veranstaltungen bzw. Vermietungen vorzuhalten, eine Dauervermietung und damit komplette Blockierung der Räume ist nicht gestattet. 

Ausstattung und Möblierung sind so zu wählen, dass sie den Veranstaltungs-zwecken dienlich sind und allen Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Einrichtungsgegenstände, die die Nutzbarkeit der Räume einschränken, wie z.B. Ausstellungsvitrinen oder nutzereigene Möbel und Anlagen, sind nicht zulässig. 

•​Kinder- und Jugendtreff: 

Die Nutzung der Räume des Kinder- und Jugendtreffs wird durch das Jugendamt  (Träger)geregelt. Der Träger des Jugendtreffs entrichtet die im Nutzungsvertrag vereinbarte Entschädigung sowie die Energiepauschale an die Genossenschaft. 

•​Lagerräume: 

Die zur Nutzung verfügbaren Lagerräume sind von den Nutzern ausschließlich für Lagerzwecke zu nutzen. 

•​Verkehrsräume: 

Flure und Treppenhäuser sind als Verkehrswege zweckgebunden und dürfen nicht dauerhaft zu anderen Zwecken genutzt werden. Dauerhafte Einbauten, wie z.B. Garderoben, Vitrinen oder Auslagen, sowie dauerhafte Raumdekoration bedürfen der Abstimmung mit der Genossenschaft. Die Abtrennung oder Unterteilung von Raumteilen ist nicht zulässig

3.4 Finanzierung 

Das Jugendamt trägt die Kosten für den Kinder- und Jugendbereich inklusive Freifläche.

Die Genossenschaft ist den Maßgaben der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Die Kostenübernahme der Genossenschaft ist im Mietvertrag geregelt und beinhaltet unter anderem die Nebenkosten sowie die Kosten für Kleinre-paraturen. 

Zur Deckung der Kosten nutzt die Genossenschaft die Räumlichkeiten gemäß diesenNutzungsvereinbarungen.

3.5 Personelle Ressourcen 

Hausmanagement 

Aufgrund des ehrenamtlichen Trägermodells verfügt das Bürgerhaus Dorstfeld über keine hauptamtlichen Funktionsstellen für das Hausmanagement oder die inhaltliche Leitung. 

Die erforderlichen koordinierenden und verwaltendenAufgaben werden durch den ehrenamtlichen Genossenschaftsvorstand wahrgenommen. Das Tätigkeitsspektrum umfasst: 

•​Organisatorische und fachliche Koordination, 

•​aktive Begleitung der konzeptionellen Weiterentwicklung des Bürger- und Vereinshauses, 

•​Unterstützung und Beratung von Mietern und Nutzern, 

•​Steuerung und Überwachung der Bewirtschaftung des Gebäudes und der Außenanlagen, 

•​Steuerung der allgemeinen Betriebsabläufe, Überwachung der Raumvergabe, 

•​Finanzverantwortung und Fundraising, 

•​Vernetzung mit anderen Stadtteileinrichtungen, 

•​Teilnahme und Mitwirkung in Stadtteilgremien, 

•​Kooperation mit Ämtern und Institutionen außerhalb des Stadtteils. 

Hausmeisterdienste 

Die Genossenschaft finanziert aus seinen eigenen Mitteln(zur Hälfte) eine Hausmeisterstelle im erforderlichen Umfang. Die Hausmeisterdienste beinhalten: 

•​Raumkoordination und -vergabe, 

•​Ausübung des Hausrechts, Meldung von Vorkommnissen, 

•​Pflege von Gebäude und Außengelände; in Absprache mit der Immobilienwirtschaft: Instandhaltungsarbeiten, kleinere Renovierungs-arbeiten, 

•​Kontrolle, Überwachung und Wartung der Haustechnik (soweit nicht durch die Stadt oder externes Fachpersonal), 

•​Unterstützung des ehrenamtlichen Hausmanagements. 

3.6 Gremien

Zur Ausfüllung des organisatorischen Rahmens und zur Abstimmung der unterschiedlichen Nutzungsinteressen dient folgende Gremienstruktur: 

•​Mitgliederversammlung: 

Zur jährlichen Mitgliederversammlung unter Leitung des Vorstandes der Genossenschaft werden alle Mitglieder der Genossenschaft eingeladen, wozu die meisten Mieter bzw. Nutzer des Hauses zählen. Im Bedarfsfall können auch Vertreterinnen /Vertretern der BV und der Stadtverwaltung eingeladen werden. In der Mitgliederversammlung werden allgemeine Zielsetzungen und programmatische Themen rund um das Bürgerhausgemeinsam erörtert sowie grundsätzliche Fragen und ggf. Konflikte geklärt. 

Durch das regelmäßige Einbinden der im Haus verorteten Gruppierungen sollen die Kommunikation untereinander gefördert sowie die Identifikation mit dem und das Verantwortungsgefühl für das Bürgerhaus gestärkt werden.

Vorstand:

Der Vorstand ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des Bürgerhauses verantwortlich.

Folgende Aufgabenteilung ist vorgesehen:

Technischer Bereich

Kaufmännischer Bereich

Veranstaltungsbereich

Aufsichtsrat:

Der Aufsichtsrat kontrolliert die Arbeit des Vorstandes.

3 Gedanken zu „Nutzungskonzept

  1. Zum Veranstaltungsbereich zählt m.E. auch die Gastronomie.
    selbst in der alten Schmiede oder ähnlichen Einrichtungen werden Getränke gereicht.
    Darüber habe ich nichts erfahren.

    1. Sicher wird es Getränke im Bürgerhaus geben. Eine Vereinskneipe und ein Seniorencafe sind einige Pläne. Die Gastronomie werden einzelne Mitglieder der Genossenschaft betreiben. Die Getränke kommen immer vom Haus. Zusätzlich ist bei Veranstaltungen natürlich Catering möglich.

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